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15.06.2024

Kennartengrünalnd! erkennen, erhalten, fördern!

Seit 2023 können Betriebe bei nachweislichem Vorhandensein von mindestens vier hessischen Kennarten für ihre artenreichen Grünlandflächen über die Öko-Regelung 5 eine Förderung erhalten. Die sichere Bestimmung der hessischen Kennarten und die Einschätzung der eigenen Grünlandbestände ist für die korrekte Erfassung und Dokumentation unerlässlich. 

Am Freitag, den 14. Juni 2024 trafen sich 16 Landwirt*innen aus der Region am Parkplatz Essigberg im Habichtswald, um gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Landkreis Kassel e.V. (LPV) und der Biodiversitätsberatung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) bei einer Grünlandbegehung die Bewirtschaftung von artenreichen Grünlandbeständen zu besprechen und schon für das kommende Jahr die Bestimmung und Dokumentation der hessischen Kennarten zu üben. 

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

So können die Teilnehmenden schon jetzt spätblühende Arten auf ihren Flächen erfassen, um die Bestimmung im vegetativen Zustand im Mai im kommenden Jahr zu vereinfachen und sich evtl. neue Flächen für die ÖR 5 für das kommende Jahr vorzumerken.

Eifrig suchten alle gemeinsam die Wiese nach den Kennarten ab. Das wurde mit großem Erfolg belohnt. Die Waldwiesen im Habichtswald sind eine wahre Schatzkammer der Biodiversität und die Teilnehmenden konnten zahlreiche Kennarten finden. Dabei diente die neue „Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ (Link zum Download Broschüre) mit zahlreichen Beispielbildern und zu beachtenden vegetativen Merkmalen als effektive Unterstützung. Die Bestimmung mit Hilfe der Apps musste (mit den gemachten Bildern) als Hausaufgabe mitgenommen werden, da der Handyempfang im Habichtswald für deren Nutzung nicht ausreichte. Die Mitarbeiterinnen des LPV und LLH leiteten deren Benutzung an und gaben Hinweise auf wichtige Merkmale zur Bestimmung der Pflanzen und um Verwechslungen zu vermeiden.