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Säume in der Landschaft

- naturschutzgerecht Pflegen -

Wegesäume und Feldränder sind meist ungenutzte, oft gehölzfreie Streifen, die als Abgrenzung oder Untergliederung landwirtschaftlicher Flächen oder Wege dienen. Die Übergangszonen können sehr artenreich sein! 
Säume als überlebenswichtige Trittsteinbiotope:

  • Lebensraum für Vögel, Niederwild und Amphibien; sie finden im Saum Nahrung und Schutz, auch im Winter oder nach der Ernte der Felder
  • Rückzugshabitat für selten gewordene Blütenpflanzen und ihre Lebensgemeinschaften mit z.B. Insekten; daher wichtig für das Insektenüberleben
  • sehr hohe Artenzahlen auf kleinem Raum möglich
  • Funktion als Biotopvernetzung

Der Landschaftspflegeverband unterstützt Mitglieder im Landkreis bei der Beratung rund um eine naturschutzgerechte Saumpflege.

HIER finden Sie zusammengefasst Informationen zur naturschutzgerechten Saumpflege. 

Hinweise zur Grabenpflege

Gräben dienen, ebenso wie Hecken, Raine oder Wegränder, als lineare Vernetzungsstrukturen und Saumbiotope. Sie sind zum einem wichtige Lebensadern im Biotopverbund, welcher dringend benötigt wird um das Netzwerk für die Erschließung neuer Reviere, zur Nahrungssuche sowie zur Fortpflanzung zu gewährleisten. Zum anderen dienen sie auch als Lebensraum, Fortpflanzungsstätte, Zuflucht und Überwinterungsquartier für viele Arten wie z. B. Molche, Kröten, Frösche, Insekten, Vögel oder sogar Kleinfische wie der Stichling finden hier ihren Platz zum Leben. 

Gräben sind, zur Regulierung des Bodenwasserhaushaltes, vom Menschen gemacht und nicht natürlich, weshalb Leitbilder zur Pflege von natürlichen Fließgewässern hier keine Anwendung finden. Dennoch müssen Gräben ordnungsgemäß gepflegt werden, um sie funktionstüchtig zu erhalten sowie um das Potential der ökologischen Funktionen auszuschöpfen. Eine möglichst naturnahe Pflege ist dabei anzustreben. Art und Umfang der Grabenunterhaltung hängen immer von der Zielnutzung der umgebenden Flächen ab. Gerechtfertigt sind kontinuierliche Pflege- bzw. Instandhaltungseingriffe jedoch nur im Bereich kultivierter und landwirtschaftlich genutzter Feuchtgebiete. (1)

Ziele und allgemeine Hinweise der naturverträglichen Grabenunterhaltung

  • extensive Unterhaltung, Eingriffe sollten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sein (angepasst an die Nutzungsintensität)
  • Eingriffe zeitlich und räumlich differenziert vornehmen, um die Strukturvielfalt zu fördern
  • möglichst schonende Geräte verwenden 
  • Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt durchführen, i.d.R. im Spätsommer bzw. Herbst (immer in Abhängigkeit von der Artenzusammensetzung vor Ort)
  • Sondermanagement für Artenschutzgräben 
  • „stromaufwärts“ arbeiten, um lädierte Tiere nicht zweimal zu erfassen
  • bei Gräben mit gefährdeten Arten etwa 2/3 der Grabenlänge unverändert lassen (vorkommende Arten bei den Naturschutzbehörden erfragen)

Unterhaltungsmaßnahmen und Hinweise zur ökologisch verträglichen Grabenpflege

Auswirkungen der Unterhaltungsmaßnahmen auf den Graben

  • gewachsene Lebensraumstrukturen werden entfernt
  • durch die Räumung entstehen offene, zunächst unbesiedelte Standorte kurzfristige Veränderung der Wasserqualität
  • Licht und Temperaturverhältnisse ändern sich
  • durch aufgewirbeltes Bodenmaterial werden Nährstoffe freigesetzt und Sauerstoff aufgebraucht
  • die Strömung wird beschleunigt und die Abflußleistung somit erhöht
  • im Wasser lebende Tiere werden verletzt, getötet und/oder mit dem Mäh- und Räumgut entfernt 


Böschungsmahd

  • Mähen der Uferböschungen sowie die grabenbegleitende Randvegetation, Verengung des Abflussprofils
  • Ökologische Auswirkungen: Aufwuchs von Gehölzen wird verhindert, Zerstörung von wertvollen Strukturen, Verletzung von Tieren 
  • der optimale Zeitraum für Mahd hängt von der Artenzusammensetzung ab, ist aber i. d. R. von Juli bis einschließlich Oktober
    • Häufigkeit: höchstens einmal pro Jahr
    • bei Stauden wie z.B. Mädesüß nur alle zwei Jahre mähen
    • Röhricht darf nicht in der Zeit von 1. März bis 30 September geschnitten werden (§ 39 Abs. 5 BNatschG)
  • möglichst schonende Geräte verwenden
    • Kreiselmäher/Scheibenmäher ist bedingt geeignet (hohes Verletzungspotential für Tiere, sollte deshalb nur außerhalb der Vegetationsperiode (Winter) angewendet werden)
    • Schlegelmäher sind weniger geeignet; hohes Verletzungsrisiko für Tiere sowie unerwünschte Nährstoffeinträge durch liegengebliebenes Mähgut
  • Schnittgut sollte nicht dauerhaft in Grabennähe gelagert werden, um Nähr- und Feststoffeinträge zu vermeiden; optimal sind 1-2 Tage Zwischenlagerung im Uferbereich, um Fluchtmöglichkeiten für Wassertiere zu ermöglichen 
    • Verwendung von Mäh- und Räumgut: z. B. unterpflügen auf angrenzenden Ackerflächen, Verteilung auf Wirtschaftsgrünland mit Wiesenegge oder Miststreuer, Abtransport zur Kompostierung 
  • Abschnittsweise Mähen, um Altbestände zu erhalten (wichtige Rückzugsorte für Tiere)
    • z. B. durch: stehen lassen von inselartigen Beständen, nur halbseitiges Räumen, Mähen in unregelmäßigen Abständen
    • wertvolle Bestände aussparen (z. B. Schilf, Seggen oder Röhrichte)
    • Schnitthöhe mind. 10 cm


Entkrautung (Sohlkrautung)

  • Entnahme des Bewuchses an der Sohle, um die Abflussverhältnisse zu verbessern
  • Ökologische Auswirkungen: Zerstörung von Kleinstrukturen im Gewässer, vorhandener Vegetation, Gefährdung der Tierwelt
  • Zeitraum: Juli bis Ende November
  • nur krauten, wenn der Bewuchs den Abfluss behindert
  • nur den Stromstrich krauten
  • nach Möglichkeit kein vollständiges Krauten, Teilbereiche stehen lassen, z.B. durch abschnittsweise bzw. halbseitiges Krauten
  • Einsatz von z.B. Mähkorb, Handsense oder bei größeren Gewässern, Einsatz von Mähbooten
  • Verhinderung von direkten Nährstoffeinträgen durch z.B. Uferstreifen oder beschattende Gehölzpflanzung entlang des Grabens könnten das Entkrauten reduzieren oder überflüssig machen
  • Biomasse danach abtransportieren, besonders bei Gräben mit wertvoller Uferrandvegetation


Sohlräumung

  • Pflanzen und Schlammablagerungen werden entfernt, der ursprüngliche Ausgangszustand des Grabens wird wiederhergestellt, Abflussleistung wird wiederhergestellt 
  • Ökologische Auswirkungen: Sohlstruktur sowie vorhandene Strukturen, Artenvielfalt und Lebensräume werden vernichtet bzw. stark beeinträchtigt
    • die Wiederbesiedelung kann u.U. mehrere Jahre dauern
  • Zeitraum: August bis November, ideal: September und Oktober
  • Gerät: am schonendsten per Hand mit dem Spaten, Bagger mit Grabenlöffel, Mähkorb
    • nicht geeignet sind Grabenräsen (siehe unten)
  • Minimierung der Pflegeeingriffe, Bedarfsorientierte Unterhaltung: nur Räumen, wenn unbedingt notwendig (höchstens alle 5 Jahre)
  • beim Entnehmen von Schlammablagerungen: kein Ausweiten oder Vertiefen des Grabens (genehmigungspflichtiger Ausbau)
  • Grabensysteme nie komplett auf einmal räumen; Ablagerungen soweit möglich nur punktuell oder abschnittsweise beseitigen (Richtwert: innerhalb eines Grabensystems jährlich nicht mehr als 20% räumen und nicht mehr als 200m Grabenlänge am Stück in einem Arbeitsgang) (1)
  • Räumgut erst nach einigen Tagen entfernen, damit Tiere daraus flüchten können

Quellen

Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH: Grundsätze einer ökologisch verträglichen Grabenpflege[online Abrufbar auf: https://www.gfg-fortbildung.de/images/stories/gfg_pdfs/04-Graeben/GFG-Graeben.pdf

Gewässer Nachbarschaften Bayern: Unterhaltung von Gräben [online Abrufbar auf: https://www.bing.com/ck/a?!&&p=f1566c5456f16a1bJmltdHM9MTY3NDYwNDgwMCZpZ3VpZD0zZmE0MWZhYy1jMTZmLTZlZmQtMWJlNC0wZDA4YzA1YzZmNjUmaW5zaWQ9NTE5Mw&ptn=3&hsh=3&fclid=3fa41fac-c16f-6efd-1be4-0d08c05c6f65&psq=grabenpflege+empfehlungen&u=a1aHR0cHM6Ly93d3cubGZ1LmJheWVybi5kZS93YXNzZXIvZ2V3YWVzc2VybmFjaGJhcnNjaGFmdGVuL3RoZW1lbi9ncmFlYmVuL2RvYy92b3J0cmFnLnBkZg&ntb=1]

Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg; Fachdienst Naturschutz; Landschaftspflege Merkblatt 3: Hinweise zur Grabenunterhaltung [online Abrufbar auf: https://www.bing.com/ck/a?!&&p=f0bbcd8f126d934aJmltdHM9MTY3NDY5MTIwMCZpZ3VpZD0wOTNhYmQ4NS1kYmQ4LTY0M2ItMTc5NS1hZjIwZGFlZjY1YWYmaW5zaWQ9NTIwMA&ptn=3&hsh=3&fclid=093abd85-dbd8-643b-1795-af20daef65af&psq=Staatliche+Naturschutzverwaltung+Baden-W%c3%bcrttemberg%3b+Fachdienst+Naturschutz%3b+Landschaftspflege+Merkblatt+3%3a+Hinweise+zur+Grabenunterhaltung+&u=a1aHR0cHM6Ly9wdWRpLmx1YncuZGUvZGV0YWlsc2VpdGUvLS9wdWJsaWNhdGlvbi81NzIyOS1IaW53ZWlzZV96dXJfR3JhYmVudW50ZXJoYWx0dW5nLnBkZg&ntb=1 ]

1Bayerisches Landesamt für Umwelt: Arbeitshilfe Unterhaltung von Gräben [online Abrufbar auf: Unterhaltung von Gräben - LfU Bayern ]

Landschaftspflegeverband Freising e. V.: Naturschonende Unterhaltung von Gräben – Lebensadern der Kulturlandschaft [online Abrufbar auf: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwib39fQyfH8AhWkgv0HHbFPCG0QFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.biotopverbund.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2022%2F02%2FNaturschonende_Unterhaltung_von_Graeben.pdf&usg=AOvVaw3r4cW5Or7ug0SMXt_7K7qO ]

BUND: Munter wie ein Fisch im Graben [online Abrufbar auf: Naturschonende Grabenpflege (bund-heilbronn-franken.de) ]