Der Wolf - Herdenschutz

Vorkommen des Wolfes im Landkreis Kassel und Hessen

Ursprünglich war der Wolf auf der gesamten nördlichen Hemisphäre verbreitet. Durch eine gezielte Ausrottung Mitte des 19. Jahrhunderts wurde er in vielen Gegenden jedoch ausgerottet, sodass er heute unter besonderem Schutz steht.

Für den Landkreis Kassel gibt es derzeit keine territorialen Vorkommen, sondern nur Nachweise über einzelne Wolfsaktivitäten (Stand: 16.09.2022). Die nächst gelegenen Territorien befinden sich in den angrenzenden Landkreisen. Die hessischen Wolfsnachweise finden Sie immer aktuell unter: Wolfszentrum | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (hlnug.de).

Biologie und soziale Organisation des Wolfes

Wölfe leben in Rudeln bestehend aus den Elterntieren und den Jährlingen. Im Zweiten Lebensjahr wandern die Jungtiere meist aus den Territorien ab. Die Territorien haben eine Größe von 150-350 km².

Die Welpen werden meist Anfang Mai geboren (i.d.R. 4-6 Welpen), sind dann mit 10 Monaten ausgewachsen und ungefähr mit 22 Monaten geschlechtsreif. Wölfe können ca. 10-13 Jahre alt werden (höchste Sterblichkeit in den ersten zwei Jahren).

Die Unterscheidung von Wölfen und Hunden ist häufig schwer, sodass es zu Verwechslungen kommen kann. Das Wolfszentrum des HLNUG erklärt in einem Faltblatt die Unterschiede zwischen Wolf und Hund: Download unter: www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/naturschutz/Arten_melden/wolf/Woelfe_erkennen_2021.pdf 

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie einem Wolf begegnen?

  • Wölfe sind grundsätzlich scheue Tiere und ziehen sich schnell zurück, sobald sie Menschen wittern
  • Junge Wölfe sind aber auch sehr neugierig
  • Ruhe bewahren und auf sich bemerkbar machen (z. B. Rufen, Klatschen)
  • Langsames Entfernen, mit dem Gesicht Richtung Wolf
  • Nähert sich der Wolf dennoch, mit Bestimmtheit auf ihn zu gehen und Steine/Stöcke nach ihm werfen
  • Hunde nah bei sich an der Leine führen
  • Vorfall/Sichtung beim Wolfszentrum Hessen melden

Schadensfall melden in Hessen: HLNUG-Wolfshotline 0641-200095 22, wolf@hlnug.hessen.de (Meldeformular: www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/naturschutz/Arten_melden/wolf/Wolfssichtung_Meldeformular_2021_1.docx)

Herdenschutz

Da es leider keinen absoluten Wolfsschutz gibt, muss der Wolf lernen, dass Weidetiere keine leichte Beute sind und es weh tut, sich ihnen zu nähern. Um einen Zaun als Hindernis zu überwinden, versucht der Wolf ihn zu unterkriechen oder hindurchzuschlüpfen.

Zur Prävention von Wolfsattakten auf Weidetiere sollten im Optimalfall folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Fördermöglichkeiten

Bei Fragen zum Weidetierschutz und Förderung finden Sie Informationen und Kontaktdaten auf der Seite des Wolfszentrums des HLNUG unter dem Reiter Herdenschutz und Förderung www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum 

Hier einige Hinweise:

Ansprechpartner*innen bei Fragen rund um die Förderung von Weidetierschutzmaßnahmen im Landkreis Kassel: Fachbereich Landwirtschaft, Fachdienst Landschaftspflege:

Jürgen Düster: juergen-duester@landkreiskassel.de
Martina Stowitz-Lohne: martina-stowitz-lohne@landkreiskassel.de

  1. „Förderrichtlinie Weidetierschutz“ www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/naturschutz/Arten_melden/wolf/richtlinie_weidetierschutz.pdf 

Die Richtlinie ermöglicht die Förderung investiver sowie laufender Ausgaben für den Herdenschutz und regelt Schadensausgleich. Eine anteilige Finanzierung von 80 % der Kosten ist möglich.

Gefördert werden können investive Maßnahmen (Merkblatt: Investive Maßnahmen der Förderrichtlinie "Weidetierschutz"):

  • Erwerb und Installation wolfsabweisender Schutzzäune über den Grundschutz (90 cm) hinaus
  • Erwerb und Installation wolfsabweisender Einrichtungen, die auf digitaler Technik beruhen
  • Nachrüstung vorhandener Zäune
  • Ausrüstungsgegenstände für wolfsabweisende Schutzzäune
  • Anschaffung von Herdenschutzhunden
  • Errichtung von Untergrabschutz, der über den Grundschutz hinausgeht
  • Einrichtung von Nachtpferchen,

Außerdem können laufende Betriebsausgaben gefördert werden (angegebene Fördersummen Stand 16.09.2022):

  • 1.230 € je km mobilen Zaun (Schafe und Ziegen)
  • 235 € je km feststehenden Elektrozaun
  • 1.920 € je Herdenschutzhund

Grundlegend für eine Förderung ist, dass Sie als Zuwendungsempfänger*in gelten:

  • landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen
  • mind. 10 landwirtschaftliche Nutztiere
  • eigene Bewirtschaftung des Betriebes

oder

  • Sicherstellung der Beweidung im Rahmen der Landschaftspflege, dem Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz

Weiterhin gilt als Voraussetzung (Stand 16.09.2022, künftig Änderungen geplant):

  1. HALM „Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“

Über HALM H.2 kann im Bereich „Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“ der Mehraufwand für den Herdenschutz gegen Übergriffe durch große Beutegreifer auf allen beweidbaren Dauergrünlandflächen in Hessen gefördert werden.

Zuwendungsbestimmungen:

  • Mindesttierbesatz: 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland
  • Verpflichtungsflächen müssen überwiegend mit Schafen/Ziegen beweidet werden
  • Mindestens ein Beweidungsgang im Verpflichtungszeitraum (15.04.-15.09.)
  • bestimmte Anforderungen an das Zaunsystem sowie regelmäßige Kontrolle und Dokumentation

Prämie: 40 €/ha Verpflichtungsfläche

Veranstaltungen

zum Thema Wolf und Herdenschutz finden Sie z. B. beim