Seit 2023 können Betriebe bei nachweislichem Vorhandensein von mindestens vier hessischen Kennarten für ihre artenreichen Grünlandflächen über die Öko-Regelung 5 eine Förderung erhalten. Die sichere Bestimmung der hessischen Kennarten und die Einschätzung der eigenen Grünlandbestände ist für die korrekte Erfassung & Dokumentation unerlässlich.
[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]
Am Montag, den 06. Mai 2024 trafen sich 13 Landwirt*innen aus der Region an den Heubruchwiesen bei Eschenstruth, um gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Landkreis Kassel e.V. (LPV) und der Biodiversitätsberatung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) bei einer Grünlandbegehung die Bestimmung und Dokumentation der hessischen Kennarten zu üben. Bei dieser Veranstaltung erweiterten die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten die Kennarten der ÖR 5 auf den Flächen zu finden und zu identifizieren.
Eifrig suchten alle gemeinsam die Wiese nach den Kennarten ab. Das wurde mit großem Erfolg belohnt. Die Heubruchwiesen bei Eschenstruth sind eine wahre Schatzkammer der Biodiversität und die Teilnehmer*innen konnten zahlreiche der Kennarten finden. Dabei diente zum einen die neue „Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ (in gedruckter Form in der LPV-Geschäftsstelle vorliegend und erhältlich) mit zahlreichen Beispielbildern und zu beachtenden vegetativen Merkmalen und zum anderen verschiedene Bestimmungsapps als effektive Unterstützung. Die Mitarbeiter*innen des LPV und LLH leiteten deren Benutzung an und gaben Hinweise auf wichtige Merkmale, welche helfen die Kennarten sicher zu bestimmen und Verwechslungsgefahren zu vermeiden. Zudem wurde die angepasste Bewirtschaftung von artenreichem Grünland besprochen, die unerlässlich ist, um artenreiche Flächen zu erhalten oder die Vielfalt auf den Flächen in Zukunft zu vergrößern.